Was ist die Maklerprovision?


 
Die Maklercourtage – oft auch Maklerprovision genannt – ist das Honorar für die erfolgreiche Vermittlung einer Immobilie oder den Nachweis einer Kauf- oder Mietgelegenheit. 
Sie wird in der Regel prozentual vom Kaufpreis berechnet und kann je nach Region und Vereinbarung leicht variieren.



Wer zahlt die Makler Provision in Rheinland-Pfalz?
Seit der Gesetzesänderung im Dezember 2020 gilt: 
Bei Einfamilienhäusern und Wohnungen, bei denen der Käufer als Verbraucher auftritt, müssen Käufer und Verkäufer die Provision zu gleichen Teilen tragen, sofern der Makler für beide Parteien tätig ist.

Beispiel:
Gesamtprovision 7,14 % (inkl. MwSt.) → je 3,57 % für Käufer und Verkäufer. 
Bei einem Kaufpreis von 500.000 € entspricht das 17.850 € pro Partei.

 Wie ist die Regelung bei der Vermietung von Immobilien?
Bei Mietobjekten gilt das Bestellerprinzip:
Die Maklerprovision zahlt grundsätzlich der Auftraggeber – in der Regel der Vermieter. 
Damit soll die finanzielle Belastung für Mieter reduziert werden.

Üblicherweise beträgt die Provision zwei Nettokaltmieten plus 19 % MwSt., also rund 2,38 Monatsmieten.

Tipp von AC Living Immobilien
Transparenz ist mir wichtig – ich informiere Sie immer klar und ehrlich über alle Kosten, damit Sie genau wissen, womit Sie rechnen können.

 

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